(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein der Gymnasien im Ellental e.V.“. (2) Er hat seinen Sitz in Bietigheim-Bissingen und ist rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Besigheim.
§ 2 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Gymnasien I und II im Ellental. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Schulgemeinschaft,die Pflege der Verbundenheit zwischen der Schule, Ehemaligen und Freunden der Schule und die Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der Schule. (3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nämlich die Förderung der Erziehung. (4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.